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Immobilien-Wissen: Im Detail

Immobilie mit Nießbrauch geerbt: Was bedeutet das?

Ein eingetragener Nießbrauch bleibt auch nach dem Erbfall bestehen, solange der Berechtigte lebt.

Kurz gesagt

Ein eingetragener Nießbrauch bleibt auch nach dem Erbfall bestehen, solange der Berechtigte lebt. Er darf das Haus nutzen oder vermieten und behält die Mieten. Als Erbe sind Sie Eigentümer, haben aber vorerst keinen Ertrag. Mit dem Tod des Berechtigten erlischt das Recht, die Löschung beantragen Sie im Grundbuch.

Hat der Verstorbene einen Nießbrauch zugunsten eines anderen bestellt, geht die Immobilie belastet auf die Erben über. Das beeinflusst Nutzung, Ertrag und Verkauf. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Was Nießbrauch bedeutet

Der Nießbrauch nach § 1030 BGB berechtigt dazu, die Nutzungen einer Sache zu ziehen. Bei einem vermieteten Haus bedeutet das: Der Berechtigte bekommt die Mieten, trägt in der Regel laufende Kosten und gewöhnliche Instandhaltung. Er ist im Grundbuch eingetragen und bleibt nach dem Erbfall bestehen.

Was das für Sie als Erbe heißt

Sie sind Eigentümer, haben aber keinen Zugriff auf Nutzung und Erträge, solange der Nießbrauch besteht. Sie können das Haus nicht selbst beziehen und keine Mieten beanspruchen. Dafür tragen Sie die Last der Eigentümerpflichten, die der Nießbraucher nicht übernimmt, etwa größere Maßnahmen.

Das Ende des Nießbrauchs

Der Nießbrauch erlischt in der Regel mit dem Tod des Berechtigten. Die Löschung im Grundbuch müssen Sie beantragen. Der Berechtigte kann auch freiwillig verzichten, etwa gegen eine Abfindung. Die Löschung braucht seine Bewilligung.

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Verkauf mit Nießbrauch

Eine Immobilie mit Nießbrauch lässt sich verkaufen, der Käufer übernimmt die Belastung. Käufer rechnen mit dem Ertrag, den sie erst später erhalten, und zahlen deshalb meist weniger. Der Käuferkreis ist enger. Mehr dazu unter Mehrfamilienhaus mit Nießbrauch verkaufen.

Steuer

Wer die Einkünfte aus dem Haus bezieht, versteuert sie. Beim Nießbrauch ist das in der Regel der Berechtigte. Wie sich Erbschaftsteuer und Wert der Belastung auswirken, klärt der Steuerberater.

Fragen für Ihr Vorgehen

  1. Wie lange besteht der Nießbrauch, und gilt er auf Lebenszeit?
  2. Wer trägt Instandhaltung und größere Reparaturen?
  3. Möchte der Berechtigte auf sein Recht verzichten?
  4. Wie wirkt sich die Belastung auf den Wert aus?

Lassen Sie Vereinbarungen notariell festhalten. Wir bewerten das Haus unter Berücksichtigung des Rechts und ordnen mit Ihnen die Möglichkeiten ein.

Sprechen Sie mit dem Berechtigten früh über seine Pläne. Das klärt Erwartungen und verhindert Konflikte.

Nächster Schritt

Ihr nächster Schritt

Wir begleiten Erben in Köln und im Rhein-Erft-Kreis, auch wenn mehrere Personen beteiligt sind. Im Orientierungsgespräch besprechen wir Eckdaten, Wert und Optionen und sagen Ihnen, welche Unterlagen und welche Fachleute Sie brauchen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

Termin vereinbaren Jetzt anrufen: 0221 57 27 27 27

Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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