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Immobilien-Wissen: Im Detail

Immobilie zur Hälfte geerbt: Was können Sie tun?

Als Miterbe gehört Ihnen die Immobilie gemeinsam mit den anderen Erben.

Kurz gesagt

Als Miterbe gehört Ihnen die Immobilie gemeinsam mit den anderen Erben. Sie können sich einigen, etwa auf Verkauf oder Auszahlung, oder die Auseinandersetzung verlangen. Eine Teilungsversteigerung ist der letzte Weg und bringt oft weniger. Ein einzelner Erbteil ist schwer verkäuflich.

Wer eine Immobilie nur zur Hälfte erbt, steht in einer besonderen Lage. Das Haus gehört weiterhin allen Miterben gemeinsam, bis die Gemeinschaft aufgelöst ist. Es gibt mehrere Wege, damit umzugehen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Ausgangslage

Solange die Erbengemeinschaft besteht, kann niemand allein über das Haus verfügen. Entscheidungen zu Verkauf und wesentlichen Veränderungen brauchen alle Miterben. Gewöhnliche Verwaltung geschieht mit Mehrheit nach Erbquoten.

Mögliche Wege

  1. Gemeinsamer Verkauf. Alle verkaufen, der Erlös wird nach Quoten verteilt.
  2. Übernahme durch einen Miterben. Er zahlt den anderen den Wert ihres Anteils aus.
  3. Vermietung und gemeinsame Verwaltung. Sie braucht klare Regeln und Einigkeit.
  4. Verkauf des Erbteils. Ein Miterbe kann seinen Erbteil grundsätzlich verkaufen. Die anderen Miterben haben dabei ein Vorkaufsrecht. Käufer eines Erbteils gibt es aber kaum, weil sie in die Gemeinschaft eintreten.
  5. Teilungsversteigerung. Jeder Miterbe kann nach § 180 ZVG die Aufhebung der Gemeinschaft über eine Versteigerung betreiben, wenn keine Einigung gelingt.
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Warum Einigung meist der bessere Weg ist

Bei einer Versteigerung entscheiden Gericht und Bieter über Zeit und Preis. Das Ergebnis liegt häufig unter dem, was ein sorgfältig vorbereiteter freihändiger Verkauf erreichen kann, ein Ergebnis lässt sich nicht zusagen. Eine Einigung spart Kosten und Konflikte.

Eine neutrale Zahl hilft

Streit entsteht oft über den Wert. Eine unabhängige Wertermittlung mit offenen Annahmen gibt allen dieselbe Grundlage. Mehr dazu unter Immobilie geerbt: Wie lässt sich der Wert ermitteln?

Was Sie jetzt tun können

  • Gespräch mit den Miterben suchen, bei Bedarf mit Mediation.
  • Wert ermitteln lassen.
  • Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen.
  • Eine Übersicht über Kosten und Belastungen erstellen.

Wir begleiten Verkäufe in Erbengemeinschaften und sorgen dafür, dass alle dieselben Informationen erhalten.

Wer sich nicht sicher ist, welcher Weg passt, kann zunächst nur Zahlen und Unterlagen sammeln. Wert, Kosten und Belastungen sind die Grundlage, auf der alle Miterben sachlich sprechen können. Erst danach lohnt es sich, über Verkauf, Übernahme oder Vermietung zu entscheiden.

Nächster Schritt

Ihr nächster Schritt

Wir begleiten Erben in Köln und im Rhein-Erft-Kreis, auch wenn mehrere Personen beteiligt sind. Im Orientierungsgespräch besprechen wir Eckdaten, Wert und Optionen und sagen Ihnen, welche Unterlagen und welche Fachleute Sie brauchen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

Termin vereinbaren Jetzt anrufen: 0221 57 27 27 27

Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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