Jetzt anrufen

Ihre Sicht

Immobilien-Wissen: Im Detail

Wohn- und Geschäftshaus verkaufen: Ablauf, Gewerbemieter, Anteil

Beim Verkauf eines Wohn- und Geschäftshauses prüfen Käufer Wohnmieten und Gewerbemietverträge getrennt.

Kurz gesagt

Beim Verkauf eines Wohn- und Geschäftshauses prüfen Käufer Wohnmieten und Gewerbemietverträge getrennt. Stellen Sie Mieterliste, Verträge, Grundbuchauszug und Nachweise zur Nutzung zusammen. Ein Anteil verlangt zusätzlich die Abstimmung mit den Miteigentümern. Rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie mit Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater.

Ein Wohn- und Geschäftshaus vereint Wohnungen und Gewerbeeinheiten unter einem Dach, etwa ein Ladenlokal im Erdgeschoss und Wohnungen darüber. Wer es verkaufen möchte, stellt sich andere Fragen als beim reinen Wohnhaus. Dieser Überblick ordnet den Ablauf ein. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was den Verkauf vom reinen Mehrfamilienhaus unterscheidet

Käufer rechnen mit zwei Einnahmequellen, die sich unterschiedlich lesen lassen. Bei den Wohnungen zählen Mieten, Mietbeginn und Zustand. Bei den Gewerbeeinheiten schauen Käufer auf den Mieter, die Branche, die Laufzeit des Vertrags und darauf, wie lange eine Fläche im Zweifel leer stehen würde. Gewerbemietverträge sind oft individueller gestaltet als Wohnraummietverträge. Deshalb dauert die Prüfung meist länger, und der Kreis der Interessenten ist enger.

Wie Kapitalanleger ein solches Haus einordnen, lesen Sie unter Wohn- und Geschäftshaus als Kapitalanlage. Die allgemeinen Schritte zum Hausverkauf stehen unter Mehrfamilienhaus verkaufen in Köln. Hier geht es um das, was beim gemischt genutzten Haus hinzukommt.

So läuft der Verkauf ab

  1. Ziel klären: ganzes Haus oder nur ein Anteil, Zeitplan, Wunsch zur Vertraulichkeit.
  2. Unterlagen sammeln und Lücken früh schließen.
  3. Wert einordnen lassen, getrennt nach Wohn- und Gewerbeanteil.
  4. Vermarktungsweg wählen, offen oder diskret an vorgemerkte Käufer.
  5. Gespräche mit Interessenten führen, Unterlagen gestaffelt freigeben.
  6. Kaufvertrag beim Notar vorbereiten und beurkunden lassen.
  7. Übergabe vorbereiten, einschließlich der Information an Mieter.

Welche Unterlagen Käufer erwarten

  • Mieterliste mit Fläche, Miete, Mietbeginn und Nutzung je Einheit
  • alle Mietverträge, bei Gewerbe samt Nachträgen und Vereinbarungen zu Laufzeit und Verlängerung
  • Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre
  • aktueller Grundbuchauszug, Grundrisse und Flächenangaben
  • Energieausweis und Nachweise über Instandhaltung und Modernisierung
  • Baulasten, Genehmigungen und bei Gewerbe die Nutzungsgenehmigung

Je vollständiger diese Mappe ist, desto weniger Rückfragen bremsen den Prozess. Mehr zur Vorbereitung finden Sie unter Mehrfamilienhaus verkaufen: Was ist dabei zu beachten?

Fragen zu Ihrer Situation?Jetzt anrufenNachricht senden

Wert und Preis

Beim gemischt genutzten Haus fließt der Gewerbeanteil getrennt in die Einschätzung ein, weil Nutzung und Vertragslage anders wirken. Eine belastbare Einordnung braucht Ihre Unterlagen und eine Prüfung der Einzelheiten. Zahlen und Preise nennen wir deshalb erst, wenn wir Ihr Haus kennen. Einen ersten Schritt bietet die Wertermittlung.

Wenn nur ein Anteil verkauft wird

Gehört das Haus mehreren Personen oder soll nur ein Teil abgegeben werden, kommen weitere Beteiligte ins Spiel. Wer mitentscheiden muss und welche Regeln im Einzelfall gelten, hängt von Ihrer Konstellation und den Verträgen ab. Klären Sie das vor dem Start mit Notar oder Rechtsanwalt. Die möglichen Wege fasst Mehrfamilienhaus teilweise verkaufen zusammen, die Lage bei geerbten Häusern Immobilie geerbt: Erbengemeinschaft. Ob eine Aufteilung in Wohnungseigentum sinnvoll ist, steht unter Mehrfamilienhaus aufteilen und verkaufen. Wir wiederholen das hier nicht.

Steuern und Verträge

Ob und welche Steuern beim Verkauf anfallen und wie sich bestehende Gewerbemietverträge auswirken, beurteilen Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater. Wir beraten dazu nicht. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen diese Fachleute typischerweise brauchen, und stimmen den Zeitplan der Vermarktung darauf ab.

Eine Reihenfolge für den Start

  1. Eigentumsverhältnisse und Ziel festhalten.
  2. Mieterliste und Verträge zusammenstellen.
  3. Fachleute für Recht und Steuer früh einbinden.
  4. Wert einordnen lassen.
  5. Erst dann einen Angebotspreis und den Vermarktungsweg festlegen.

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Haus und Ihre Lage. Wir sagen Ihnen, welche Angaben für eine belastbare Einschätzung noch fehlen.

Weitere Fragen zum Thema

Nächster Schritt

Ihr nächster Schritt

Wir begleiten Eigentümer in Köln und im Rhein-Erft-Kreis. Wir besprechen die Eckdaten Ihres Hauses und sagen Ihnen, welche Unterlagen für eine belastbare Einschätzung fehlen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

Termin vereinbaren Jetzt anrufen: 0221 57 27 27 27

Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Weitere Beiträge

Mehr Wissen rund um Immobilien in Köln

Weitere Fachbeiträge lesen