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Immobilien-Wissen: Im Detail

Immobilie geerbt: Wann fällt Erbschaftsteuer an?

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des gesamten Erbes, vom Verwandtschaftsgrad und von Freibeträgen ab.

Kurz gesagt

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des gesamten Erbes, vom Verwandtschaftsgrad und von Freibeträgen ab. Für selbst genutzte Wohnimmobilien gibt es unter Voraussetzungen Befreiungen. Wenn Steuer in Betracht kommt, ist sie innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen. Klären Sie das mit dem Steuerberater.

Die Erbschaftsteuer wird oft gefürchtet, trifft aber nicht jeden. Ob sie anfällt, ergibt sich aus mehreren Faktoren, die zusammenwirken. Dieser Beitrag ordnet sie ein und ersetzt keine Steuerberatung.

Was zählt

  • Wert des Erbes. Maßgeblich ist der gesamte Erwerb, nicht nur die Immobilie. Die Immobilie wird für die Steuer mit dem steuerlichen Wert angesetzt, der vom Verkehrswert abweichen kann.
  • Verwandtschaftsgrad. Ehegatten, Kinder und andere Verwandte haben unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze.
  • Freibeträge. Sie mindern den steuerpflichtigen Erwerb. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.
  • Schulden. Nachlassverbindlichkeiten und bestimmte Kosten können abgezogen werden.

Befreiungen für Wohnimmobilien

Für selbst genutzte Wohnimmobilien, das sogenannte Familienheim, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen. Sie hängen davon ab, wer das Haus erbt, ob es selbst bewohnt wird und wie lange. Prüfen Sie diese Voraussetzungen, bevor Sie eine Entscheidung zu Verkauf oder Vermietung treffen, weil sie Auswirkungen haben können.

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Die Anzeige beim Finanzamt

Wer erbt, hat den Erwerb innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, wenn Erbschaftsteuer in Betracht kommt. Diese Frist sollten Sie nicht verpassen. Klären Sie mit dem Steuerberater, ob und wie Sie anzeigen müssen.

Erbschaftsteuer und Verkauf

Die Erbschaftsteuer fällt für den Erwerb an, unabhängig davon, ob Sie später verkaufen. Ein Verkauf kann aber Einkommensteuer auslösen. Beide Steuern sind getrennt zu betrachten. Mehr dazu lesen Sie unter Immobilie geerbt verkaufen: Welche Steuer fällt an?

Was Sie vorbereiten können

Halten Sie Verwandtschaftsnachweise, Erbschein oder Testament, Grundbuchauszug, Wertnachweise und Angaben zu Schulden bereit. Mit diesen Unterlagen kann der Steuerberater schneller einschätzen, ob und in welcher Höhe Steuer anfällt. Wir nennen Ihnen auf Wunsch, welche Unterlagen er typischerweise braucht.

Beachten Sie auch, dass der steuerliche Wert der Immobilie nicht dem Preis entsprechen muss, den Sie beim Verkauf erzielen. Wenn der Verkehrswert deutlich niedriger liegt, kann es sich lohnen, ihn nachzuweisen. Das Finanzamt prüft solche Nachweise. Besprechen Sie mit dem Steuerberater, ob sich ein Gutachten dafür anbietet und welche Kosten dabei entstehen, bevor Sie es beauftragen.

Nächster Schritt

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Wir begleiten Erben in Köln und im Rhein-Erft-Kreis, auch wenn mehrere Personen beteiligt sind. Im Orientierungsgespräch besprechen wir Eckdaten, Wert und Optionen und sagen Ihnen, welche Unterlagen und welche Fachleute Sie brauchen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

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Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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