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Immobilien-Wissen: Im Detail

Immobilie geerbt: Gilt die Spekulationsfrist?

Ja, aber mit einer Besonderheit: Für die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG zählt der Zeitpunkt, zu dem der Erblasser das Haus erworben hat, nicht der.

Kurz gesagt

Ja, aber mit einer Besonderheit: Für die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG zählt der Zeitpunkt, zu dem der Erblasser das Haus erworben hat, nicht der Erbfall. Verkaufen Sie danach, bleibt der Gewinn bei Privatvermögen in der Regel steuerfrei. Eigennutzung kann eine Ausnahme sein. Klären Sie das mit dem Steuerberater.

Die Spekulationsfrist ist ein umgangssprachlicher Begriff für die Zehnjahresfrist beim Verkauf privater Immobilien. Sie gilt auch für geerbte Häuser, wird aber anders gerechnet, als viele erwarten. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

Die Grundregel

Nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) kann der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Nach Ablauf der Frist bleibt der Gewinn bei Privatvermögen in der Regel steuerfrei.

Die Besonderheit beim Erbe

Bei einem Erwerb durch Erbschaft zählt als Anschaffung der Zeitpunkt, zu dem der Erblasser das Haus erworben hat. Die Frist beginnt also nicht neu mit dem Erbfall. Hat der Verstorbene das Haus vor langer Zeit gekauft, kann ein Verkauf kurz nach dem Erbfall bereits außerhalb der Frist liegen. Wurde es erst vor wenigen Jahren erworben, läuft die Frist unter Umständen noch.

Wo Sie den Zeitpunkt finden

Den Kaufvertrag des Erblassers finden Sie meist in den Nachlassunterlagen, bei einem Notar oder im Grundbuchamt. Maßgeblich ist in der Regel das Datum der notariellen Beurkundung, nicht der Eintragung im Grundbuch.

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Die Eigennutzung

Wer die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den zwei Jahren davor selbst bewohnt hat, kann auch innerhalb der Frist ohne Steuer verkaufen. Ob das bei einem geerbten Haus gilt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Was nicht von der Frist abhängt

Die Zehnjahresfrist betrifft nur die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn. Die Erbschaftsteuer folgt eigenen Regeln. Auch Notar- und Maklerkosten bleiben bestehen.

Zeitplan

Liegt das Fristende nah, kann es sinnvoll sein, die Vermarktung zu beginnen und die Beurkundung erst danach zu terminieren. Ob und wie das bei Ihnen funktioniert, besprechen Sie mit dem Steuerberater. Mehr zur Frist lesen Sie unter Immobilie nach 10 Jahren verkaufen: Was gilt steuerlich?

Wir stimmen den Zeitplan der Vermarktung gern auf Ihre Fristen ab.

Dokumentieren Sie das Datum des Erwerbs durch den Erblasser sorgfältig und bewahren Sie die Unterlagen auf.

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Wir begleiten Erben in Köln und im Rhein-Erft-Kreis, auch wenn mehrere Personen beteiligt sind. Im Orientierungsgespräch besprechen wir Eckdaten, Wert und Optionen und sagen Ihnen, welche Unterlagen und welche Fachleute Sie brauchen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

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Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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