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Immobilien-Wissen: Im Detail

Immobilie geerbt: Welche Steuer kann anfallen?

Möglich sind Erbschaftsteuer auf den Erwerb, Einkommensteuer auf Mieteinnahmen und bei einem Verkauf innerhalb der Frist auch auf den Gewinn (§ 23 EStG).

Kurz gesagt

Möglich sind Erbschaftsteuer auf den Erwerb, Einkommensteuer auf Mieteinnahmen und bei einem Verkauf innerhalb der Frist auch auf den Gewinn (§ 23 EStG). Grund- und Grunderwerbsteuer können hinzukommen. Wie hoch die Belastung ist, hängt von Verwandtschaft, Wert und Nutzung ab. Klären Sie das mit dem Steuerberater.

Bei einer geerbten Immobilie können mehrere Steuern eine Rolle spielen. Sie folgen unterschiedlichen Regeln und fallen zu verschiedenen Zeiten an. Dieser Überblick ersetzt keine Steuerberatung.

Erbschaftsteuer

Der Erwerb von Todes wegen kann erbschaftsteuerpflichtig sein. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Wert des Erbes, vom Verwandtschaftsgrad und von Freibeträgen ab. Für selbst genutzte Wohnimmobilien gibt es unter Voraussetzungen Befreiungen. Eine Anzeige beim Finanzamt ist innerhalb von drei Monaten nötig, wenn Erbschaftsteuer in Betracht kommt.

Einkommensteuer auf Erträge

Vermieten Sie die geerbte Immobilie, sind die Mieteinnahmen einkommensteuerpflichtig. Kosten und Abschreibungen können sie mindern. Wie das im Einzelfall aussieht, rechnet Ihr Steuerberater.

Einkommensteuer beim Verkauf

Verkaufen Sie die Immobilie, kann der Gewinn steuerpflichtig sein, wenn die Zehnjahresfrist des § 23 EStG noch läuft. Für die Frist zählt bei einem Erwerb durch Erbschaft der Zeitpunkt, zu dem der Erblasser das Haus erworben hat. Bei Selbstnutzung gibt es eine Ausnahme. Mehr dazu unter Immobilie geerbt: Gilt die Spekulationsfrist?

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Weitere Steuern und Kosten

  • Die Grundsteuer fällt laufend an.
  • Bei der Auseinandersetzung unter Erben können Befreiungen bei der Grunderwerbsteuer gelten. Das ist im Einzelfall zu prüfen.
  • Kosten für Notar, Grundbuch und Gutachter kommen hinzu.

So gehen Sie vor

  1. Wert des Erbes und Verwandtschaftsgrad zusammenstellen.
  2. Anzeige beim Finanzamt mit dem Steuerberater klären.
  3. Entscheiden, ob Sie behalten, vermieten oder verkaufen.
  4. Steuerliche Folgen der gewählten Option vorher berechnen lassen.

Was wir tun und was nicht

Wir beraten steuerlich nicht. Wir nennen Ihnen, welche Unterlagen der Steuerberater typischerweise braucht, und stimmen den Zeitplan eines Verkaufs auf Ihre Fristen ab. Einen Überblick finden Sie auch im Beitrag Grundstück geerbt: Fristen, Erbschaftsteuer und Verkauf.

Rechnen Sie die steuerlichen Folgen der gewählten Option immer vorher durch. Eine Vermietung, ein Verkauf und eine Übernahme durch einen Miterben haben unterschiedliche Folgen. Wer das früh weiß, vermeidet unangenehme Überraschungen und kann Fristen planen, statt sie zu erleiden.

Nächster Schritt

Ihr nächster Schritt

Wir begleiten Erben in Köln und im Rhein-Erft-Kreis, auch wenn mehrere Personen beteiligt sind. Im Orientierungsgespräch besprechen wir Eckdaten, Wert und Optionen und sagen Ihnen, welche Unterlagen und welche Fachleute Sie brauchen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

Termin vereinbaren Jetzt anrufen: 0221 57 27 27 27

Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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