Für den Verkauf zählt der Verkehrswert, den Sie über eine Wertermittlung oder ein Gutachten erhalten. Für Erbschaftsteuer und Auseinandersetzung können andere Werte maßgeblich sein. Beauftragen Sie eine neutrale Wertermittlung, wenn mehrere Erben beteiligt sind, damit alle dieselbe Zahl kennen. Wir erklären Ihnen die Herleitung.
Der Wert einer geerbten Immobilie ist für mehrere Zwecke wichtig: für den Verkauf, für die Auseinandersetzung unter Erben und für die Steuer. Dabei werden unterschiedliche Werte verwendet, was oft für Verwirrung sorgt.
Verkehrswert für den Verkauf
Der Verkehrswert beschreibt, was die Immobilie am Markt erzielen könnte. Er wird nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung bestimmt, je nach Objektart über Vergleichswert, Sachwert oder Ertragswert. Bei Mehrfamilienhäusern ist der Ertragswert maßgeblich. Eine Herleitung, die Annahmen offenlegt, ist belastbarer als ein Online-Rechner.
Steuerlicher Wert
Für die Erbschaftsteuer wird die Immobilie nach dem Bewertungsrecht angesetzt. Dieser Wert kann vom Verkehrswert abweichen. Das Finanzamt gibt ihn nach eigenen Regeln vor. Lassen Sie sich vom Steuerberater erklären, welcher Wert für Ihre Steuer gilt, und ob ein niedrigerer Verkehrswert nachgewiesen werden kann.
Wert für die Auseinandersetzung
Zahlt ein Miterbe die anderen aus, bestimmt der gemeinsame Wert die Abfindung. Hier hilft eine neutrale Wertermittlung, damit kein Streit über die Höhe entsteht. Mehr dazu unter Immobilie geerbt: Geschwister auszahlen.
Wege zur Wertermittlung
| Weg | Wofür geeignet | Hinweis |
|---|---|---|
| Online-Rechner | erste Orientierung | Durchschnittswerte, ungenau bei Besonderheiten |
| Wertermittlung durch Makler | Verkauf, Einigung unter Erben | nachvollziehbare Herleitung, kein amtliches Gutachten |
| Gutachten eines Sachverständigen | Streit, Gericht, Finanzamt | höherer Aufwand, formal belastbar |
Was Sie bereithalten sollten
Grundbuchauszug, Grundrisse, Energieausweis, Mietverträge, Nachweise zu Modernisierungen und Angaben zum Zustand. Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer die Einschätzung.
Unser Angebot
Wir erstellen eine nachvollziehbare Wertermittlung und erklären die Herleitung. Sie ersetzt kein Gutachten, wenn ein Gericht oder das Finanzamt eines verlangt. Mehr zur Bewertung von Mehrfamilienhäusern lesen Sie im Beitrag Mehrfamilienhaus bewerten.
Bei Mehrfamilienhäusern kommen Mieten, Betriebskosten und Instandhaltungsstau ins Spiel. Käufer rechnen mit dem Ertrag, und deshalb zählt die nachvollziehbare Herleitung mehr als eine einzelne Zahl. Wer die Annahmen offenlegt, verhandelt sachlicher. Das gilt auch dann, wenn mehrere Erben unterschiedliche Preisvorstellungen haben.
Fragen Sie bei jedem Wert nach dem Stichtag und der Methode, damit Zahlen vergleichbar bleiben.
