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Immobilien-Wissen: Im Detail

Mieter vor dem Verkauf eines Mehrfamilienhauses informieren?

Eine gesetzliche Pflicht zur Vorabinformation besteht beim Verkauf des ganzen Hauses in der Regel nicht.

Kurz gesagt

Eine gesetzliche Pflicht zur Vorabinformation besteht beim Verkauf des ganzen Hauses in der Regel nicht. Besichtigungen setzen aber Absprachen voraus, und offene Kommunikation vermeidet Verunsicherung. Geben Sie Mieterdaten nur datenschutzkonform weiter und lassen Sie Sonderfälle wie eine Umwandlung vorab rechtlich prüfen.

Viele Eigentümer fragen sich, wann sie ihre Mieter über einen geplanten Verkauf informieren sollten. Rechtlich gibt es dafür beim Verkauf des gesamten Hauses in der Regel keine Pflicht. Praktisch ist der Zeitpunkt trotzdem eine wichtige Entscheidung.

Was rechtlich gilt

Mietverträge bleiben beim Eigentümerwechsel bestehen (§ 566 BGB). Die Mieter müssen dem Verkauf nicht zustimmen und haben im Regelfall kein Vorkaufsrecht. Anders kann es sein, wenn vermietete Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und danach verkauft werden. Dann kann ein Vorkaufsrecht der Mieter bestehen (§ 577 BGB). Solche Fälle sollten Sie vorab rechtlich prüfen lassen.

Wann Information sinnvoll ist

Spätestens wenn Besichtigungen anstehen, kommen Sie um das Gespräch nicht herum. Mieter müssen Besichtigungen nicht ohne Weiteres dulden und haben Anspruch auf Abstimmung von Terminen. Wer früh und sachlich informiert, schafft Vertrauen und vermeidet Gerüchte.

Was Sie mitteilen können

  • dass ein Verkauf geplant ist und dass Mietverträge unverändert bestehen bleiben,
  • wie Besichtigungen ablaufen und wie Termine abgestimmt werden,
  • an wen sich Mieter bei Fragen wenden,
  • dass der Käufer den Vermieterwechsel schriftlich mitteilt.
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Was Sie nicht tun sollten

Geben Sie keine Zusagen im Namen des Käufers ab und machen Sie keine Aussagen zu künftigen Mieten oder Kündigungen. Mieterdaten leiten Sie nur datenschutzkonform und nach Bedarf weiter.

Diskrete Vermarktung als Alternative

Wer Unruhe im Haus vermeiden möchte, kann den Verkauf zunächst diskret ohne Portal vorbereiten. Die Mieter werden dann erst informiert, wenn ein Käufer ernsthaft in Frage kommt.

Ein möglicher Ablauf

In der Praxis bewährt sich ein gestufter Ablauf. Zunächst bereiten Sie den Verkauf intern vor und klären Unterlagen und Preis. Danach lassen Sie Interessenten prüfen, ohne dass Besichtigungen im Haus stattfinden, zum Beispiel anhand von Plänen und Zahlen. Erst wenn ein Käufer ernsthaft in Frage kommt, informieren Sie die Mieter und stimmen Besichtigungstermine ab. So bleibt die Belastung im Haus gering, und Mieter erfahren vom Verkauf durch Sie und nicht aus zweiter Hand.

Nächster Schritt

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Wir begleiten Eigentümer in Köln und im Rhein-Erft-Kreis. Wir besprechen die Eckdaten Ihres Hauses und sagen Ihnen, welche Unterlagen für eine belastbare Einschätzung fehlen. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

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Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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