Jetzt anrufen

Ihre Sicht

Immobilien-Wissen: Im Detail

Pflegeimmobilie kaufen und vermieten: Wie funktioniert die Verpachtung?

Sie vermieten das Apartment nicht an einzelne Bewohner, sondern verpachten es in der Regel an den Betreiber der Einrichtung.

Kurz gesagt

Sie vermieten das Apartment nicht an einzelne Bewohner, sondern verpachten es in der Regel an den Betreiber der Einrichtung. Er zahlt die Pacht, führt den Betrieb und vermietet die Plätze selbst. Der Pachtvertrag regelt Laufzeit, Anpassung und Kosten und gehört vor dem Kauf geprüft.

Wer eine Pflegeimmobilie kauft und "vermietet", verpachtet in Wahrheit an einen Betreiber. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Vermietung einer Wohnung. Er prägt Rechte, Pflichten und Risiken.

Wer Vertragspartner ist

Ihr Vertragspartner ist nicht der Bewohner, sondern der Betreiber. Er schließt die Verträge mit den Bewohnern, kümmert sich um Belegung, Pflege und Verwaltung und zahlt Ihnen die vereinbarte Pacht. Sie haben mit den Bewohnern keinen eigenen Vertrag.

Was der Pachtvertrag regelt

  • die Laufzeit und Möglichkeiten der Verlängerung,
  • die Höhe der Pacht und ihre Anpassung,
  • wer Instandhaltung und Instandsetzung trägt,
  • Sicherheiten und Regelungen bei Zahlungsproblemen,
  • das Verhältnis bei Vertragsende.

Worauf es bei der Verpachtung ankommt

Pachtverträge sind unterschiedlich ausgestaltet. Begriffe wie "Double Net" oder "Triple Net" sagen nur grob, wer welche Kosten trägt. Die konkrete Klausel entscheidet. Prüfen Sie, welche Kosten bei Ihnen bleiben und wie sich die Pacht entwickeln kann.

Fragen zu Ihrer Situation?Jetzt anrufenNachricht senden

Unterschied zur Wohnungsvermietung

AspektVerpachtung an BetreiberVermietung einer Wohnung
Vertragspartnerein Betreibereinzelne Mieter
Aufwandgering im AlltagMieterwechsel, Verwaltung
Risikogebündelt beim Betreiberverteilt auf Mieter
Kündigungsschutznach PachtrechtMietrecht

Was bleibt bei Ihnen

Sie bleiben Eigentümer und tragen die Pflichten, die der Vertrag Ihnen zuweist. Dazu gehören gegebenenfalls Teile der Instandhaltung und die Mitwirkung in der Eigentümergemeinschaft.

Wir gehen den Pachtvertrag im Beratungsgespräch mit Ihnen durch. Mehr zu den Prüfpunkten lesen Sie im Beitrag Pachtvertrag Pflegeapartment prüfen.

Was Sie vor der Unterschrift klären sollten

Prüfen Sie, wer im Streitfall welche Rechte hat, welche Sicherheiten bestehen und was nach Vertragsende passiert. Fragen Sie auch, ob die Pacht an Entwicklungen gekoppelt ist und wie sich das im Zeitverlauf auswirken kann. Eine Klausel, die auf den ersten Blick günstig wirkt, kann in anderen Zusammenhängen Nachteile haben. Lassen Sie sich Beispiele rechnen und die Ergebnisse schriftlich geben.

Halten Sie schließlich fest, wer bei Fragen zum Betrieb Ihr Ansprechpartner ist und wie oft Sie Informationen zur Entwicklung der Einrichtung erhalten. Das macht die Zusammenarbeit über viele Jahre planbarer.

Hinweis zur Vermittlung: Kirchhoff Immobilien Köln ist Vertriebspartner der Carestone Group GmbH, Hannover, mit Objekten an ausgewählten Standorten bundesweit. Objekte, Betreiber, Pachtverträge und Konditionen stammen vom Anbieter. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

Nächster Schritt

Ihr nächster Schritt

Wir begleiten Interessenten aus Köln, dem Rhein-Erft-Kreis und bundesweit. Im Beratungsgespräch ordnen wir mit Ihnen Betreiber, Pachtvertrag, Standort und offene Prüfpunkte eines Angebots ein. Buchen Sie einen Termin oder rufen Sie uns an.

Termin vereinbaren Jetzt anrufen: 0221 57 27 27 27

Diese Hinweise ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Weitere Beiträge

Mehr Wissen rund um Immobilien in Köln

Weitere Fachbeiträge lesen