Der Käuferkreis ist enger als bei einer Wohnung. Käufer prüfen Betreiber, Restlaufzeit des Pachtvertrags, Zustand und Pachthöhe. Ein bestimmter Preis oder Zeitrahmen ist nicht zu erwarten. Bereiten Sie Unterlagen vor, klären Sie Steuerfragen und lassen Sie den Wert realistisch einschätzen.
Wer ein Pflegeapartment verkaufen möchte, steht vor anderen Fragen als beim Verkauf einer Wohnung. Das liegt am Pachtvertrag und am Betreiber, die für Käufer ebenso wichtig sind wie das Objekt selbst.
Wer kauft Pflegeapartments?
Käufer sind in der Regel Kapitalanleger, die langfristig investieren möchten. Sie prüfen den Betreiber, die Restlaufzeit des Pachtvertrags, die Höhe der Pacht und den Zustand des Hauses. Der Käuferkreis ist kleiner als bei Wohnungen, weil das Objekt speziell ist.
Was Käufer sehen wollen
- Pachtvertrag mit Nachträgen und Restlaufzeit,
- Nachweise über pünktliche Pachtzahlungen,
- Informationen zum Betreiber und zur Entwicklung der Einrichtung,
- Teilungserklärung, Wirtschaftspläne und Protokolle,
- Energieausweis und Hinweise zu Instandhaltung.
Wie sich der Wert zusammensetzt
Der Wert richtet sich nach dem Ertrag, der Restlaufzeit, der Bonität des Betreibers, dem Zustand und dem Markt. Je kürzer die Restlaufzeit, desto kritischer blicken Käufer auf die Zukunft des Vertrags. Ein pauschaler Preis lässt sich nicht nennen.
Steuerliche Fragen
Ob beim Verkauf Steuer anfällt, hängt unter anderem von der Haltedauer und davon ab, ob Abschreibungen genutzt wurden. Das klärt Ihr Steuerberater vorab. Mehr zur Frist lesen Sie im Beitrag Immobilie nach 10 Jahren verkaufen: Was gilt steuerlich?
Realistische Erwartung
Ob und wie schnell sich ein Käufer findet, hängt vom Objekt und vom Markt ab. Eine feste Dauer und ein bestimmter Preis lassen sich nicht zusagen. Bereiten Sie die Unterlagen früh vor und lassen Sie den Wert nachvollziehbar einschätzen.
Wenn Sie ein Pflegeapartment verkaufen möchten, sprechen Sie uns an. Wir besprechen im Erstgespräch, was möglich ist und welche Schritte anstehen.
Ein Wort zur Vorbereitung
Wer verkaufen möchte, sollte den Pachtvertrag, die Zahlungsnachweise und den Zustand des Hauses sauber dokumentieren. Je klarer die Unterlagen, desto weniger Rückfragen und desto weniger Abschläge aus Unsicherheit. Fragen Sie auch Ihren Betreiber, ob er Informationen zur Entwicklung der Einrichtung bereitstellt, die Käufer interessieren.
Wer verkaufen möchte, sollte außerdem klären, ob der Pachtvertrag eine Zustimmung des Betreibers oder der Eigentümergemeinschaft zum Verkauf verlangt. Das sollten Sie vor dem Angebot wissen.
Hinweis zur Vermittlung: Kirchhoff Immobilien Köln ist Vertriebspartner der Carestone Group GmbH, Hannover, mit Objekten an ausgewählten Standorten bundesweit. Objekte, Betreiber, Pachtverträge und Konditionen stammen vom Anbieter. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
