Ein umfassender gesetzlicher Schutz besteht nicht. Möglich sind vertragliche Sicherheiten wie Bürgschaft oder Kaution, Kündigungsrechte und die Anmeldung von Forderungen im Verfahren. Wie wirksam sie sind, hängt von Vertrag und Verfahren ab. Lassen Sie den Pachtvertrag vor dem Kauf rechtlich prüfen.
Eigentümer einer Pflegeimmobilie fragen oft, ob es einen rechtlichen Schutz gegen die Insolvenz des Betreibers gibt. Die ehrliche Antwort: nur einen begrenzten. Dieser Beitrag zeigt, was möglich ist. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Was das Gesetz nicht bietet
Es gibt keinen Anspruch auf Pacht, wenn der Betreiber zahlungsunfähig ist. Auch eine staatliche Absicherung für Eigentümer besteht nicht. Im Insolvenzverfahren werden Forderungen nach festen Regeln bedient, was für Gläubiger oft nur einen Teil bedeutet.
Was vertraglich möglich ist
- Bürgschaft oder Garantie einer Muttergesellschaft. Ein Dritter haftet für die Pacht.
- Kaution oder Sicherheitsleistung. Der Betreiber hinterlegt einen Betrag.
- Regelungen zu Pachtanpassung und Kündigung. Sie bestimmen, wie flexibel Sie reagieren können.
- Informationsrechte. Der Betreiber legt Kennzahlen vor.
Wie viel diese Instrumente wert sind, hängt von der Bonität des Sicherungsgebers ab.
Was im Verfahren zählt
Im Insolvenzverfahren können Sie Forderungen anmelden. Der Insolvenzverwalter hat das Recht, Pachtverhältnisse unter Voraussetzungen zu beenden. Wie das im Einzelfall wirkt, prüft ein Rechtsanwalt.
Versicherungen
Ob es Versicherungen gibt, die Pachtausfälle abdecken, und zu welchen Bedingungen, können wir nicht beurteilen. Wir beraten nicht zu Versicherungen. Fragen Sie dazu einen unabhängigen Versicherungsberater und prüfen Sie Ausschlüsse genau.
Was Sie vor dem Kauf tun können
- Pachtvertrag von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
- Sicherheiten und Bonität des Sicherungsgebers klären.
- Eigene Reserven einplanen.
- Nicht auf Zusagen eines Anbieters vertrauen, die nicht im Vertrag stehen.
Eine ehrliche Einordnung
Wer von "Insolvenzschutz" spricht, sollte erklären können, worauf er beruht. Prüfen Sie jede Aussage anhand des Vertrags. Mehr zu den Vertragspunkten lesen Sie unter Pachtvertrag Pflegeapartment prüfen und Welche rechtlichen Grundlagen gelten beim Kauf einer Pflegeimmobilie?
Prüfen Sie außerdem, ob Rechte der Eigentümergemeinschaft, etwa Informationsansprüche oder Mitspracherechte bei Betreiberwechsel, im Vertrag oder in der Teilungserklärung geregelt sind. Solche Punkte sind im Ernstfall wichtig und werden vor dem Kauf oft übersehen.
Besprechen Sie die Ergebnisse mit einem Rechtsanwalt, bevor Sie sich auf mündliche Zusagen verlassen. Nur schriftlich Vereinbartes bindet den Betreiber.
Hinweis zur Vermittlung: Kirchhoff Immobilien Köln ist Vertriebspartner der Carestone Group GmbH, Hannover, mit Objekten an ausgewählten Standorten bundesweit. Objekte, Betreiber, Pachtverträge und Konditionen stammen vom Anbieter. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
